Ausbildung zum Aufsichtsführenden bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Die DGUV-Regel „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ fordert, dass bei allen Befahr-Vorgängen ein Aufsichtsführender eingesetzt werden muss.

Als Unternehmer oder Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung. Sie müssen alle Arbeitsabläufe besonders gründlich vorbereiten, wenn sich Mitarbeiter in Behältern aufhalten oder darin arbeiten!

Was müssen Vorgesetzte bzw. Aufsichtsführende wissen:

  • Wie fülle ich den Befahr-Erlaubnisschein aus, um alle Gefährdungen zu erkennen und die richtigen Maßnahmen festzulegen?
  • Welche Voraussetzungen muss der Sicherungsposten erfüllen?
  • Wer kann die Sicherungsposten ausbilden?
  • Wie müssen die praktischen Übungen ablaufen?
  • Wer kann das Freimessen durchführen?

Die zahlreichen, meist schweren Unfälle beim Befahren zeigen:

  • die Gefahren werden oft unterschätzt
  • es werden die erforderlichen Rettungsmaßnahmen nicht bereitgehalten bzw. nicht beherrscht
  • es wird nicht freigemessen!
  • es werden ungeeignete Zugangsverfahren praktiziert

Die Ausbildung zum Aufsichtsführenden kann auf die in ihrem Unternehmen vorhandenen Behälter und enge Räume abgestimmt werden.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat! Aufsicht1 Aufsicht2