Benutzer der PSA gegen Absturz

Ausbildung von Personen, die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen benutzen

PSAgA und Rettungsausrüstungen sind persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren schützen. Deshalb müssen entsprechend der DGUV-V1 „Grundsätze der Prävention“ praktische Übungen durchgeführt werden. Leider werden immer noch persönliche Schutzausrüstungen ohne die erforderliche Unterweisung und die praktischen Übungen zur Verfügung gestellt.

Das stellt nicht nur einen Verstoß gegen geltendes Recht dar, sondern ist vor allen für die Anwender gefährlich.

Die Ausbildungen werden entsprechend des DGUV-Grundsatzes 312-001 „Anforderungen an Ausbildende … zur Benutzung der PSAgA und Rettungsausrüstung“ durchgeführt. Da selbst federführend bei der Erarbeitung dieses Grundsatzes war, können Sie davon ausgehen, dass die Übungen fachgerecht und auf die jeweilige Situation abgestimmt durchgeführt werden.

Unser Ingenieur-Büro vertritt keine einzelnen Hersteller und garantiert dadurch eine unabhängige Beratung! Hängen2 Steigschutz2 Abseilen